In diesem Jahr wird die Große Kreisstadt Germering zum ersten Mal einen Integrations- und Inklusionspreis verleihen. Vorschläge können bereits eingereicht werden.
Die Große Kreisstadt Germering lobt zum ersten Mal einen Integrations- und Inklusionspreis aus, der mit insgesamt 1.000 Euro ausgestattet ist und alle zwei Jahre verliehen werden soll.
Nach den Statuten können Einzelpersonen dafür ausgezeichnet werden, dass sie ein besonders herausragendes, vorbildhaftes Engagement im integrativen/inklusiven Bereich gezeigt haben. Auch an Personengruppen, Einrichtungen, Organisationen oder Betriebe kann der Preis verliehen werden, wenn sie sich um Menschen und ihre Belange auf integrativem/inklusiven Gebiet in besonders herausragender Weise verdient gemacht haben. In beiden Fällen müssen die auszeichnungswürdigen Leistungen einen engen räumlichen oder personellen Bezug zu Germering haben.
Beispiele für eine gelungene Inklusion und Integration sind unter anderem ein barrierefreier Zugang zu Einrichtungen und Gebäuden, gelebte kulturelle Vielfalt in Unternehmen, was sich z.B. in Beschäftigungszahlen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichster Migrationsgeschichte widerspiegelt oder Engagement in der Betreuung von Personen mit Migrationsgeschichte, um deren Integration nachhaltig zu fördern.
Die näheren Einzelheiten zum Verfahren und zum Preisgericht sind in den Statuten für den Preis enthalten, denen der Sozial- und Jugendausschuss der Stadt in seiner Sitzung im Oktober letzten Jahres zugestimmt hat. Die Stadt übernimmt die Abwicklung des Auslobungsverfahrens sowie der Preisverleihung und stellt die Preisgelder zur Verfügung.
Vorschläge für den Integrations- und Inklusionspreis reichen sind bitte schriftlich (Stadt Germering, Büro des Oberbürgermeisters, Ratshausplatz 1, 82110 Germering) oder digital (obbuero@germering.de) bis Montag, 29. September, bei der Stadt über ein ausgefülltes Bewerbungsformular einzureichen, das ab Mittwoch, 16.07.2025, auf der Homepage www.germering.de abrufbar ist.
Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Die Vorschläge werden einem Preisgericht weitergeleitet. Das Preisgericht besteht aus sechs Personen (aus dem Stadtrat, dem Amt für Jugend, Familie Senioren, Soziales und Schulen, dem Mehrgenerationenhaus sowie dem Teilhabebeirat und dem Integrationsforum) und würdigt im Anschluss die Vorschläge. Das Preisgericht bestimmt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wem der Integrations-und Inklusionspreis im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung 2025 verliehen wird.
Die Preisverleihung ist für November geplant.
Die Stadt Germering bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger um Vorschläge für die Verleihung des Germeringer Integrations- und Inklusionspreises 2025.