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Veröffentlicht am 04.08.2025 08:41

Neue Regelungen für Bewohner-Parkausweise: Kaum Chancen für Wohnmobile

Durch die neue Regelung soll der Parkraum effizienter genutzt werden. Fahrzeuge über sechs Meter Länge bleiben von nun an außen vor.  (Foto: job)
Durch die neue Regelung soll der Parkraum effizienter genutzt werden. Fahrzeuge über sechs Meter Länge bleiben von nun an außen vor. (Foto: job)
Durch die neue Regelung soll der Parkraum effizienter genutzt werden. Fahrzeuge über sechs Meter Länge bleiben von nun an außen vor. (Foto: job)
Durch die neue Regelung soll der Parkraum effizienter genutzt werden. Fahrzeuge über sechs Meter Länge bleiben von nun an außen vor. (Foto: job)
Durch die neue Regelung soll der Parkraum effizienter genutzt werden. Fahrzeuge über sechs Meter Länge bleiben von nun an außen vor. (Foto: job)

Wer in München in einem Parklizenzgebiet wohnt oder ein Gewerbe betreibt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat, kann einen Bewohner-Parkausweis beantragen. Seit dem 1. August gelten neue Regeln für dessen Beantragung: Hotels erhalten wie andere gewerbliche Anlieger nun nur noch einen Parkausweis. Außerdem werden Fahrzeuge ab einer Länge von sechs Metern, beispielsweise Wohnmobile, nur in Härtefällen in den Parkausweis eingetragen. Bestehende Eintragungen bleiben allerdings erhalten.
Parkausweise können weiterhin bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats online beantragt werden. Alle wichtigen Informationen finden sich der Website unter https://stadt.muenchen.de/buergerservice/verkehr-mobilitaet/parken/parkausweise

Die neuen Regelungen wurden vom Stadtrat im Rahmen des Beschlusses „Management des öffentlichen (Straßen-)Raums“ des Mobilitätsreferats bereits im März 2025 beschlossen. Im Zentrum steht dabei die effizientere Nutzung des Parkraums sowie die Verkehrssicherheit im Sinne der „Vision Zero“.

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