Veröffentlicht am 16.06.2025 14:50

Pfleger einer Seniorin wird verhaftet


Von red

Am Freitag, 13. Juni, verständigte gegen 22.00 Uhr ein Bekannter einer über 80-Jährigen die Polizei, nachdem er die pflegebedürftige Frau zuvor telefonisch nicht erreichen konnte und bei Eintreffen an der Wohnung feststellen musste, dass er keinen Zutritt zur Wohnung erhielt, obwohl eine Pflegekraft anwesend sein müsste. Als die eingesetzten Polizeikräfte wenig später an der Wohnanschrift der über 80-Jährigen eintrafen, wurde auch diesen nicht geöffnet. Zudem stellten die Beamten fest, dass die Wohnungstür von innen so gesichert war, dass ein reguläres Öffnen der Tür von außen nicht möglich war.

Fenster von innen zugedrückt

Daher wurde die Feuerwehr zur Wohnungsöffnung hinzugezogen. Ein 21-jähriger Beamter der Feuerwehr München versuchte daraufhin zunächst mit Hilfe einer Drehleiter ein gekipptes Fenster im zweiten Obergeschoss des Anwesens zu entriegeln. Dies versuchte eine Mann, welcher sich in der Wohnung der Seniorin aufhielt, zu verhindern, indem er das gekippte Fenster zudrückte. Hierbei wurde der Feuerwehrbeamte verletzt.
Infolgedessen wurde die Zugangstür zur Wohnung der über 80-Jährigen durch die Polizeibeamten mittels unmittelbarem Zwang geöffnet. Der Mann, ein 53-Jähriger mit rumänischer Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde daraufhin festgenommen. Bei ihm handelt es sich um den Pfleger der Seniorin.

53-Jähriger war alkoholisiert

Im weiteren Verlauf ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass der 53-Jährige rumänische Staatsangehörige unterlassen hatte, die über 80-Jährige ausreichend zu versorgen. Der Mann wirke auf die Polizeibeamten deutlich alkoholisiert. Auch besteht nach aktuellem Ermittlungsstand der Verdacht, dass er die Hilflosigkeit der Seniorin ausnutzte, um Bargeld zu entwenden. Um eine weitere Versorgung der Seniorin sicherzustellen, musste diese durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden.
Gegen den 53-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen gefährlicher Körperverletzung (auch durch Unterlassen), Unterlassener Hilfeleistung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie besonders schweren Falls des Diebstahls. Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kommissariat 25 geführt.

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