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Veröffentlicht am 02.05.2025 09:59

12-Jährige betritt Gleis - und wird von S-Bahn erfasst


Von red
Das Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist verboten - unabhängig vom Grund. (Symbolbild: Bundespolizei)
Das Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist verboten - unabhängig vom Grund. (Symbolbild: Bundespolizei)
Das Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist verboten - unabhängig vom Grund. (Symbolbild: Bundespolizei)
Das Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist verboten - unabhängig vom Grund. (Symbolbild: Bundespolizei)
Das Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist verboten - unabhängig vom Grund. (Symbolbild: Bundespolizei)

Am Donnerstag, 1. Mai, kam es am S-Bahnhalt Taufkirchen zu einem Unfall: Ein 12-jähriges Mädchen betrat den Gleisbereich, um heruntergefallene Kopfhörer zu bergen - und wurde von einer einfahrenden S-Bahn erfasst. Die Schülerin erlitt nach ersten Erkenntnissen Verletzungen im Beckenbereich.

Gegen 17.15 Uhr hielt sich das Mädchen auf Bahnsteig 1 auf, als ihr offenbar Kopfhörer ins Gleis fielen. Beim Versuch, diese zurückzuholen, betrat die Jugendliche den Gleisbereich. Genau zu diesem Zeitpunkt fuhr eine S-Bahn der Linie S3 in den Haltepunkt ein. Der Triebfahrzeugführer erkannte das Mädchen und reagierte sofort mit einem Achtungspfiff sowie einer Schnellbremsung. Trotz des schnellen Handelns konnte der Zug aber nicht rechtzeitig stoppen - und die 12-Jährige wurde mit dem Unterkörper zwischen Bahnsteigkante und Zug eingeklemmt.

Vermutlich nur Prellungen

Der Bahnsteig war zum Unfallzeitpunkt stark frequentiert. Mehrere Augenzeugen alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Die 12-Jährige wurde vor Ort erstversorgt und zur weiteren medizinischen Abklärung in ein Krankenhaus gebracht. Nach ersten Informationen erlitt sie lediglich Prellungen, jedoch konnte die Schwere der Verletzungen zunächst nicht abschließend beurteilt werden.

Bundespolizei warnt eindringlich

Die Bundespolizei weist erneut eindringlich auf die lebensbedrohlichen Gefahren im Gleisbereich hin. Denn das Betreten der Gleise ist verboten - unabhängig vom Grund! „Kein Gegenstand ist es wert, das eigene Leben zu riskieren”, erklärt die Bundespolizei: „Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Risiken im Bahnverkehr. Sensibilisieren Sie sie für die schwerwiegenden Folgen leichtsinnigen Handelns.”

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