Sollten Hunde im Stadtpark angeleint werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing (BA 21) ausführlich in seiner Septembersitzung. Grund dafür waren Bürgerschreiben an den BA, die Anleinpflicht zur Vermeidung von gefährlichen Situationen sowie die Installation einer Hundewiese forderten.
Eine Bürgerin sprach sich gegen eine Anleinpflicht aus und plädierte für einen guten Umgang miteinander, bei dem das Tierwohl nicht zu kurz kommen sollte. »Die Hunde sind weniger das Problem, sondern eher die Menschen«, meinte sie. »Es gibt viele Meinung für oder gegen die Anleinpflicht«, fasste BA-Vorsitzender Frieder Vogelsgesang zusammen. »Wir sehen keinen Bedarf, uns für die Anleinpflicht einzusetzen. Wir wollen aber offenbleiben.« Nach Aussage des Baureferats können Hunde in allen städtischen Grünanlagen mitgeführt werden und frei laufen. Ausnahmen sind jedoch Spielplätze für Kinder und Jugendliche und alle mit »grünen Pollern« gekennzeichneten Bereiche.
Im Westpark sind Hunde stets an der kurzen Leine zu führen.