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Veröffentlicht am 07.08.2025 13:21

BN warnt vor absehbaren Klagen wegen Freiham Nord

Der BUND Naturschutz in München lehnt die Planungen zum 2. Realisierungsabschnitt von Freiham Nord entschieden ab. Er verweist dabei auf Punkte, die von der Planung nicht oder zu wenig beachtet worden seien, wie beispielsweise die dortigen Kaltluftströmungen und das Vorkommen von Feldlerchen im Planungsgebiet. Vor allem aber kritisiert der BN, dass gemäß der Prognosen zum Planungsgebiet die ab 2030 geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe wahrscheinlich überschritten werden. Neben neuem Verkehr im Quartier (insbesondere am neuen Autobahnzubringer und der Aubinger Allee) dürfte auch die Nähe zur A99, die nun weiter ausgebaut werden soll, ein Grund für die gesundheitsgefährdende Belastung durch Stickstoffdioxid sein, so der BN. Für ihn ist damit klar: Freiham benötigt bereits jetzt einen Luftreinhalteplan, andernfalls würde die Stadt die Gesundheitsgefährdung der Menschen vor Ort einfach in Kauf nehmen. Den Betroffenen bliebe künftig nur der Klageweg, um die Grenzwerte einzufordern. Dass dieser Weg erfolgreich sein kann, zeigt das Beispiel Mittlerer Ring: Hier gilt seit Juni 2024 abschnittweise Tempo 30 zur Luftreinhaltung.

Christian Hierneis, Vorsitzender der Kreisgruppe München des BN, meint: „Mit Blick auf den Mittleren Ring kann wirklich niemand behaupten, die Konsequenzen einer Missachtung von EU-Luftreinhaltegrenzwerten seien nicht bekannt gewesen. Es ist nicht zielführend, sehenden Auges Wohnungen dort zu bauen, wo die Luft zu dreckig ist. Die Menschen sind es leid, gesundheitlichen Risiken durch zu viel Luftschadstoffe ausgesetzt zu sein. Klagen sind deshalb absehbar. Kommt dann Tempo 30 auf der Autobahn?“

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