Einen ganzen Tag lang dürfen Verleihfirmen ihre Scooter überall im Weg herumliegen lassen, auch wenn es Andere ärgert und u.a. sehbehinderte Fußgänger in ernsthafte Gefahr bringt. Die Stadt duldet diese Rücksichtslosigkeit und zeigt sich in der Selbstverpflichtungserklärung, die die Scooter-Firmen abgeben, überaus geduldig: „Fahrzeuge, die so abgestellt sind, dass dies nicht den gesetzlichen ... Vorgaben ... entspricht, werden vom Anbieter innerhalb von 24 Stunden umverteilt”, heißt es dort.
Wir haben beim städt. Mobilitätsreferat nachgefragt: Warum wird z.B. ein Autofahrer bestraft, sobald er zehn Minuten auf einem Gehweg parkt, wenn zugleich Scooter 24 Stunden lang behindernd auf Gehwegen herumliegen dürfen? Die Antwort reichen wir an dieser Stelle nach.
Im Schnitt stehen oder liegen Leih-Scooter 99 % der Zeit herum und versperren Gehwege und Kreuzungen, rechnet die Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat vor. Deswegen sollen sie - im Rahmen einer Schwerpunktwoche - „abgeschleppt” werden, wenn sie andere behindern.
So wichtig Scooter als Form der Mikromobilität sind, z.B. für die letzte Meile von einer S-Bahnstation nach Hause, so ärgerlich sind sie oft für alle,die auf Gehwegen unterwegs sind. Für Kinder oder Menschen mit Behinderungen sind sie nicht nur ein Ärgernis, sondern zudem gefährlich, wenn es zu Unfällen kommt. Das Thema wird seit Jahren immer wieder vorgebracht mit Anträgen, technischen Lösungen und Gesprächen mit Betreiberfirmen. Geändert hat sich dadurch jedoch nicht viel. Behinderndes Abstellen von Leihfahrzeugen ist zwar unzulässig, wird aber kaum geahndet.
Daher wird nun eine drastischere Maßnahme gefordert: Behindernd abgestellte Leih-Scooter werden abgeschleppt - im Rahmen einer Schwerpunktwoche der kommunalen Verkehrsüberwachung / Polizei. Die Betreiberfirmen können Scooter gegen entsprechendes Verwarngeld und Verwaltungskostengebühr am Einsammelort wieder abholen. Damit sollen Betreiber als Teil der Problemlösung in die Pflicht genommen werden. In anderen europäischen Städten gibt es bereits strenge Abstellregeln, die technisch von den Betreiberfirmen durchgesetzt werden.
Alexandra Lang, mobilitätspolitische Sprecherin der Volt-Stadtratsfraktion, sagt: „Leih-Scooter dürfen Spaß machen. Aber sie dürfen abgestellt andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern! Wenn sie das tun, werden sie abgeschleppt. So simpel. Betreiberfirmen von Leih-Scootern müssen sich selbst als Teil der Lösung sehen und dürfen ihre Verantwortung im öffentlichen Raum nicht abwälzen. Daran möchten wir sie hiermit freundlich, aber deutlich erinnern.”
Nur durch Flottenobergrenzen, festgelegte Abstellflächen und Sondernutzungserlaubnisse, die bei Zuwiderhandlungen auch entzogen werden können, wird sich die Abstellsituation im öffentlichen Raum langfristig verbessern, so Volt. Als Akutmaßnahme beantragt die Stadtratsfraktion die „Schwerpunktwoche Leih-Scooter”, um Gefahrensituationen zu verhindern. Spürbare Verbesserungen seien auf Münchner Gehwegen dringend nötig.
Jeder kann über www.scooter-melder.de falsch abgestellte Roller melden. Die Anbieter bitten dabei um GPS-Position, sechsstelliges Kennzeichen, sechsstellige Nummer unterhalb des QR-Codes auf dem Fahrzeuglenker und ein Bild des Scooters.