Veröffentlicht am 21.09.2026 13:54

Wo kann das Gehwegparken erlaubt werden?

Hier wird auch der abgebrühteste Rollator- oder Kinderwagenfahrer scheitern: Vom Gehweg ist in dieser Straße nur noch ein kümmerlicher Spalt zwischen Autos und Häusern frei. An vielen Straßen in Laim würde das Gehwegparken aber nicht stören. (Foto: job)
Hier wird auch der abgebrühteste Rollator- oder Kinderwagenfahrer scheitern: Vom Gehweg ist in dieser Straße nur noch ein kümmerlicher Spalt zwischen Autos und Häusern frei. An vielen Straßen in Laim würde das Gehwegparken aber nicht stören. (Foto: job)
Hier wird auch der abgebrühteste Rollator- oder Kinderwagenfahrer scheitern: Vom Gehweg ist in dieser Straße nur noch ein kümmerlicher Spalt zwischen Autos und Häusern frei. An vielen Straßen in Laim würde das Gehwegparken aber nicht stören. (Foto: job)
Hier wird auch der abgebrühteste Rollator- oder Kinderwagenfahrer scheitern: Vom Gehweg ist in dieser Straße nur noch ein kümmerlicher Spalt zwischen Autos und Häusern frei. An vielen Straßen in Laim würde das Gehwegparken aber nicht stören. (Foto: job)
Hier wird auch der abgebrühteste Rollator- oder Kinderwagenfahrer scheitern: Vom Gehweg ist in dieser Straße nur noch ein kümmerlicher Spalt zwischen Autos und Häusern frei. An vielen Straßen in Laim würde das Gehwegparken aber nicht stören. (Foto: job)

In weiten Teilen Laims herrscht großer Parkdruck. Das über Jahrzehnte verbreitete und behördlich geduldete Gehwegparken wird inzwischen aber sanktioniert. Die Verwaltungsvereinbarung zur Straßenverkehrsordnung erlaubt den Straßenverkehrsbehörden indes die Anordnung von Gehwegparken unter bestimmten Voraussetzungen, zitiert die CSU im Stadtrat die Regelung: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände.“

Den sozialen Frieden sichern

Im Interesse des sozialen Friedens vor Ort sollte die Stadtverwaltung von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen., forderten die Stadträte Leo Agerer, Andreas Babor, Alexandra Gaßmann und Dr. Michael Haberland im vergangenen November. Die baten die Stadtverwaltung, an 21 Stellen in Laim die Möglichkeiten der Anordnung von Gehwegparken zu prüfen und, sofern rechtlich möglich, größtmöglich anzuordnen. Wo das Gehwegparken derzeit wegen kleinerer, leicht zu behebender Umstände nicht angeordnet werden kann (z.B. wegen der Belastbarkeit der Pflastersteine, der Höhe der Borsteine, etc.), sollen Umbauten unbürokratisch durch das Baureferat vorgenommen werden.

Kein Termin genannt

Das städt. Mobilitätsreferat teilte jetzt dazu mit, dass es derzeit einen Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vorbereite. Dabei sollen die geltenden Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Ziel soll es sein, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen. Diese Beschlussvorlage für den Stadtrat befinde sich derzeit in Abstimmung. Anpassungen im Stadtgebiet werden anschließend schrittweise erfolgen, kündigte das Mobilitätsreferat an - allerdings ohne dafür einen Termin zu nennen. Auch ob Laimer Straßenzüge in diesem Vorschlag berücksichtigt werden, sagte das Mobilitätsreferat nicht.

Die Laimer 21

Diese Straßenzüge schlug die CSU für das Gehwegparken vor:

  • Guido-Schneble-Straße östlich ab der Aindorferstraße
  • Aindorferstraße südlich nach der Guido-Schneble-Straße Richtung Fürstenrieder Straße
  • Camerloher Straße nördlich zwischen der Guido-Schneble-Straße und Rushaimerstraße
  • Saherrstraße südlich von der Reindlstraße bis zur Käpflstraße (Ausnahme der Zugang zur Kirche)
  • Riegerhofstraße östlich bis Valpichlerstraße
  • Valpichlerstraße südlich bis zur Ossietzkystraße
  • Valpichlerstraße südlich und nördlich bis zur Von-der-Pforten-Straße
  • Von-der-Pforten-Straße („Anliegerstraße“) westlich von der Valpichlerstraße bis zur Gotthardstraße
  • Freiburger Platz südlich
  • Agnes-Bernauer-Platz nördlich
  • Willibaldstraße östlich vom Willibaldbaldplatz bis zur Rappstraße
  • Lautensackstraße östlich zwischen Zschokkestraße und Wilhelm-Riehl-Straße
  • Schrobenhausener Straße östlich zwischen Pfarrer-Endres-Weg und Ilse-Weber-Straße
  • Behamstraße östlich zwischen Agnes-Bernauer-Str. und Veit-Stoß-Straße
  • Veit-Stoß-Straße südlich zwischen Fürstenrieder Straße und Sandrartstraße
  • Hogenbergstraße südlich zwischen Kirchmairstraße bis Parkhauszufahrt Einkaufszentrum oder bis Fürstenrieder Straße
  • Burgkmairstraße östlich zwischen Fachnerstraße und Zschokkestraße
  • Camerloherstraße nördlich ca. 15m westlich der Friedenheimer Straße
  • Flotowstraße östlich zwischen Camerloherstraße und Hörkherstraße
  • Aindorferstraße süd-westlich der Friedenheimer Straße bis Feuerwehrzufahrt
  • Ilmmünsterstraße.

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