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MünchenAllgemeinE-Scooterinklusion
Veröffentlicht am 12.01.2023 13:24
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„Fahrer müssen ein Foto hochladen”


Von job

Die von E-Scootern ausgehende Gefahr entspricht in etwa der von Fahrrädern, erklärt Tim Schäfer vom Scooter-Verleiher Voi mit Verweis auf den jährlichen Voi-Bericht zur Sicherheitsbilanz. Für den Raum München habe man keine Zunahme an Unfällen in Zusammenhang mit E-Scootern von Voi festgestellt.

Innerhalb von 24 Stunden

Störende Fahrzeug kann man unter https://report.voi.com/de melden. Der Support unter Tel. 0800 10 400 10 und support@voiapp.io 24 sei Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar.
„Im Rahmen unserer Wartungsarbeiten und bei Meldungen zu falsch geparkten Fahrzeugen sammeln wir unsere Fahrzeuge ein und positionieren sie neu, so dass sie niemandem im Wege stehen. Dazu stehen wir im engen Austausch mit den Städten - jeder uns gemeldete E-Scooter, der falsch geparkt ist, wird von uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden umgeparkt. Für uns ist es besonders wichtig, dass die E-Scooter richtig geparkt werden und wir kritisieren und sanktionieren das Verhalten der Nutzer:innen, die sich nicht an die Regeln halten!”, so Voi.

Falschparker werden verwarnt

Voi habe umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um das Unfallrisiko mit seinen Fahrzeugen zu minimieren: „Um den NutzerInnen den Scooter näherzubringen und Aufklärungsarbeit zu den geltenden Verkehrsregeln zu leisten, führte Voi bereits 2019 als erster Anbieter eine digitale Fahrschule ein. Wer den Test, der einer theoretischen Führerscheinprüfung ähnelt, erfolgreich abschließt, bekommt als Anreiz Freifahrten für die ersten Trips.” Zusätzlich wurde ein Fahranfängermodus entwickelt, der die Geschwindigkeit während der ersten Ausflüge drosselt.
Um zu verhindern, dass die Fahrzeuge im abgestellten Zustand ein Risiko darstellen, habe Voi die Foto-Funktion eingeführt: Fahrer müssen ein Parkfoto ihres abgestellten E-Scooters in die Voi-App hochladen. Die Bilder werden dann vom Voi-Team analysiert und Fahrer von falsch geparkten E-Scootern erhalten eine Warnung.
Ein weiteres wichtiges Hilfsmittel sei das Geofencing. Via Geofencing ist es möglich, den genauen Aufenthaltsort eines E-Scooters bis auf wenige Meter zu lokalisieren. Daraus ergeben sich eine Reihe von Anwendungsfällen für E-Scooter-Sharing, um in bestimmten vorab festgelegten Zonen ein bestimmtes Nutzerverhalten herbeizuführen oder Anreize zum wünschenswerten Verhalten zu erreichen. In der praktischen Implementierung der Geofencing-Technologie haben sich drei aktuell rechtlich mögliche Anwendungsfälle herauskristallisiert. Idealerweise werden diese Zonen durch die jeweilige Kommune definiert, so Voi:
• Parkverbotszonen (No-Parking-Zones, NPZ): Hier werden Zonen ausgewiesen, in denen E-Scooter nicht geparkt werden dürfen.
• Parkzonen mit finanziellen Anreizen (Incentivized Parking Zones, IPZ): Nutzer:innen erhalten beim Abstellen finanzielle Anreize, z.B. in Form von Credits.
• Verpflichtende Parkzonen (Mandatory Parking Zones, MPZ): Mit MPZ kann ein stationsbasiertes System umgesetzt werden, das Parken nur in zugelassenen Bereichen ermöglicht.
In München werden sowohl NPZ und IPZ eingesetzt.

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