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Veröffentlicht am 28.07.2025 08:20

BA besteht auf 1,80 Restgehwegbreite

An manchen Freischankflächen wird es für Kinderwägen oder Rollstühle eng, weswegen der Bezirksausschuss gern 1,80 Meter Restgehwegbreite erhalten will. (Foto: kö)
An manchen Freischankflächen wird es für Kinderwägen oder Rollstühle eng, weswegen der Bezirksausschuss gern 1,80 Meter Restgehwegbreite erhalten will. (Foto: kö)
An manchen Freischankflächen wird es für Kinderwägen oder Rollstühle eng, weswegen der Bezirksausschuss gern 1,80 Meter Restgehwegbreite erhalten will. (Foto: kö)
An manchen Freischankflächen wird es für Kinderwägen oder Rollstühle eng, weswegen der Bezirksausschuss gern 1,80 Meter Restgehwegbreite erhalten will. (Foto: kö)
An manchen Freischankflächen wird es für Kinderwägen oder Rollstühle eng, weswegen der Bezirksausschuss gern 1,80 Meter Restgehwegbreite erhalten will. (Foto: kö)

Wenn Restaurants, Bars und Cafés im Freien bewirten und Stühle und Tische aufstellen wollen, muss diese Freischankfläche genehmigt werden. Mehrere Anträge für Freischankflächen, darunter für Lokale in der Guldein- oder der Holzapfelstraße, lagen in den vergangenen Wochen dem Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) vor, die vom Gremium jedoch nicht unterstützt wurden. Denn der BA 8 bleibt bei seiner selbst gewählten Regelung, demnach man bei der Einrichtung von Freischankflächen auf eine verbleibende Restgehwegbreite von 1,80 Metern besteht. Die städtische Vorgabe indes erlaubt eine Restgehwegbreite von 1,60 Metern.

Für Inklusion sorgen

Mehrere Argumente bewogen den BA 8 einst dazu, sich auf 1,80 Meter Restgehwegbreite bei Freischankflächen festzulegen. Vorrangiges Argument ist, dass der Gehweg so weit freibleiben solle, dass Rollstühle, Kinderwägen oder Rollatoren noch neben die sitzenden Restaurant-Gästen passen können. Mit Rollstuhl aber käme man jetzt schon kaum an manchen Engstellen vorbei, wo draußen bestuhlt ist, erklärt u. a. Stefan Jagel (Linke), früherer Inklusionsbeauftragter des BAs und aktuell Vorsitzender des Unterausschusses Soziales, Bildung und Wohnungspolitik. Man sei aber keineswegs gegen Schanigärten und Freischankflächen, betont BA-Vorsitzende Sybille Stöhr (Grüne) und wolle diese auch keinesfalls grundsätzlich verhindern.

OB entscheidet

Freilich gibt es im Gremium auch Gegenstimmen zur 1,80-Regelung. So will man etwa seitens der CSU-Fraktion den Wirten die Einschränkungen nicht auferlegen. Auf 1,80 Meter zu bestehen und Freischankfläche zu verhindern, für „den sehr unwahrscheinlichen Fall“, dass sich zwei Rollstuhlfahrer begegnen und gleichzeitig an demselben Außenbereich eines Lokals vorbeikommen wollen, hält etwa Sigrid Reinthaler für unsinnig.
Die Wirte, die eine Freischankfläche einrichten möchten, jedoch keine 1,80 Meter Restgehwegbreite garantieren können, müssen ihr Vorhaben dennoch nicht aufgeben. Denn nachdem der BA die Einrichtung ablehnt, bleibt es dem Oberbürgermeister vorbehalten, endgültig zu entscheiden.

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