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In einer Fahrradstraße gibt es Ärger


Von Tanja Beetz
Die zur Fahrradstraße ausgewiesene Behringstraße von der Nigglstraße aus gesehen. Anlieger dürfen mit Kraftfahrzeugen rein. (Foto: tab)
Die zur Fahrradstraße ausgewiesene Behringstraße von der Nigglstraße aus gesehen. Anlieger dürfen mit Kraftfahrzeugen rein. (Foto: tab)
Die zur Fahrradstraße ausgewiesene Behringstraße von der Nigglstraße aus gesehen. Anlieger dürfen mit Kraftfahrzeugen rein. (Foto: tab)
Die zur Fahrradstraße ausgewiesene Behringstraße von der Nigglstraße aus gesehen. Anlieger dürfen mit Kraftfahrzeugen rein. (Foto: tab)
Die zur Fahrradstraße ausgewiesene Behringstraße von der Nigglstraße aus gesehen. Anlieger dürfen mit Kraftfahrzeugen rein. (Foto: tab)

Die Behringstraße ist eine zum Teil ausgewiesene Fahrradstraße und ermöglicht Radlern dadurch ein sichereres Vorankommen als auf der parallel verlaufenden Eversbuschstraße. So lange es Fußgängerwege gibt, kommen sich dabei Passanten und Radler auch nicht in die Quere. In einigen Bereichen sind aber keine Fußgängerwege vorhanden. Und dann wird es schwierig oder: rücksichtslos. Darauf wies eine Bürgerin in der Sitzung des Bezirksausschusses (BA) Allach-Untermenzing hin.

Konkret ging es ihr um den Abschnitt Behringstraße ab Nigglstraße bis zur Behringstraße 31A. Hier müssen sich Passanten und Fahrradfahrer den als Fahrradstraße ausgewiesenen naturnahen Weg teilen. Und dieser werden von allen gerne genutzt: Familien, Senioren, Joggern, Radlern. Die Realität auf diesem Abschnitt sei jedoch rücksichtsloses Fahrverhalten, man werde zur Seite geklingelt oder beschimpft. Fußgänger als schwächste Gruppe der Verkehrsteilnehmer seien besonders schutzbedürftig. Aus diesem Grund regte die Bürgerin an, den Bereich wieder als Fuß- und Radweg auszuschildern. „Warum wird den Fahrradfahrern so viel Bedeutung zugewiesen?”, fragte sie. „Es braucht eine Gleichbehandlung.”

Im Gremium wurden mehrere Möglichkeiten diskutiert, die aber alle keine Mehrheit fanden. So wurde unter anderem vorgeschlagen, einen geschützten Streifen für Fußgänger oder eine rote Markierung für Fahrradfahrer zu installieren. Auch die Umwidmung in einen Geh- und Radweg überzeugte nicht. Hier dürften die Fußgänger mitten auf dem Weg laufen, was das Problem wohl nur verschärfe.

„Wir werden das Ganze ins Nahmobilitätskonzept mitreinpacken”, sicherte BA-Vorsitzender Pascal Fuckerieder (SPD) schließlich zu.

Das gilt

Welche Regelungen gelten eigentlich in einer Fahrradstraße für Fußgänger, wenn kein Gehweg vorhanden ist? Das Mobilitätsreferat verweist dazu auf Paragraph 25 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung:
„Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.“

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