Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt oder ein Gewerbe betreibt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat, kann einen Parkausweis beantragen. Seit 1. August gelten neue Regeln für deren Beantragung: Hotels erhalten wie andere gewerbliche Anlieger nun nur noch einen Parkausweis. Außerdem werden Fahrzeuge ab einer Länge von sechs Metern nur in Härtefällen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Bestehende Eintragungen bleiben erhalten.
Parkausweise können weiterhin bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats online beantragt werden. Alle wichtigen Informationen gibt es hier. Der Stadtrat hat die neuen Regelungen im Rahmen des Beschlusses „Management des öffentlichen (Straßen-)Raums“ des Mobilitätsreferats im März beschlossen.