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Veröffentlicht am 23.05.2025 13:08

Schlüssel nie erhalten


Von red
Die Schlüssel zu der vermeintlich gemieteten Wohnung haben die Geschädigten nie erhalten.  (Symbolbild: mha)
Die Schlüssel zu der vermeintlich gemieteten Wohnung haben die Geschädigten nie erhalten. (Symbolbild: mha)
Die Schlüssel zu der vermeintlich gemieteten Wohnung haben die Geschädigten nie erhalten. (Symbolbild: mha)
Die Schlüssel zu der vermeintlich gemieteten Wohnung haben die Geschädigten nie erhalten. (Symbolbild: mha)
Die Schlüssel zu der vermeintlich gemieteten Wohnung haben die Geschädigten nie erhalten. (Symbolbild: mha)

Am 1. März hatten eine 22-jährige und eine 19-jährige Studentin, beide mit Wohnsitzen in München, Anzeige wegen Betruges bei einer Münchner Polizeiinspektion erstattet. Die beiden Studentinnen hatten eine Wohnung im Stadtteil Maxvorstadt anmieten wollen und hierzu bereits am Sonntag, 2. Februar, Kontakt mit dem vermeintlichen Vermieter aufgenommen. Aufmerksam auf die Immobilie waren die beiden über eine Online-Verkaufsplattform im Internet geworden. Nach der Kontaktaufnahme war dann ein gemeinsamer Besichtigungstermin vor Ort vereinbart worden, wo es am Montag, 3. Februar, zum persönlichen Treffen mit dem späteren Täter gekommen war.

Noch am selben Tag erhielten die zwei jungen Frauen die Zusage für die Wohnung, weshalb sie für die Kaution und die erste Miete einen höheren vierstelligen Betrag auf ein mitgeteiltes Bankkonto überwiesen. Die Kommunikation mit dem angeblichen Vermieter wurde damals über einen Messenger-Dienst fortgeführt. Als die vereinbarte Schlüsselübergabe mit ihm nicht stattfand und mehrfach verschoben wurde, bemerkten die Studentinnen den Betrug und informierten die Polizei.

Noch 15 weitere Personen geschädigt

Das zuständige Fachkommissariat 63 der Münchner Kriminalpolizei hatte umgehend die Ermittlungen aufgenommen und konnte einen 34-Jährigen aus dem Landkreis München als Tatverdächtigen identifizieren. Es meldeten sich im Nachgang 15 weitere Geschädigte bei der Münchner Polizei, welche vom gleichen Täter auf ähnliche Art und Weise bezüglich derselben und einer weiteren Immobilie im gleichen Anwesen betrogen worden waren. Der daraus entstandene Schaden wird derzeit auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag beziffert.

Internationaler Haftbefehl führt zum Täter

Da der 34-Jährige nach den Taten unauffindbar war und sich vermutlich ins Ausland absetzte, wurde auf Initiative des Kommissariats 63 ein Internationaler Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft München I beantragt und vom Amtsgericht München erlassen. Am Mittwoch, 21. Mai, konnte der Mann gegen 13.30 Uhr in Riposto (Italien) im Rahmen einer Polizeikontrolle festgenommen werden. Er befindet sich derzeit – bis zu seiner Auslieferung nach Deutschland – in einem Gefängnis in Catania (Sizilien, Anm. d. Red.). Die Ermittlungen in dieser Sache werden weiterhin vom Kommissariat 63 geführt.

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