Veröffentlicht am 23.12.2025 18:28

Neues Jahr, neue Regeln

Fast jedes Jahr gibt es neue Vorgaben und Regelungen für Autofahrer; so auch 2026. Die vielleicht wichtigste Neuerung: Die Kaufprämie für Privatpersonen, die sich ein neues Elektroauto oder ein neues Plug-in-Hybridfahrzeug anschaffen wollen, kehrt zurück.
Die Unterstützung ist für Haushalte gedacht, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 80.000 Euro liegt, wobei pro Kind weitere 5.000 Euro aufaddiert werden dürfen. Der Zuschuss zum Kauf eines batterieelektrischen oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb bestückten Pkws wird mindestens 3.000 Euro betragen, für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt diese Summe um jeweils 500 Euro, der maximale Förderbetrag liegt also bei 4.000 Euro. Eine Förderung von Gebrauchtwagen ist nicht vorgesehen. Einzelheiten zur Haltedauer des Fahrzeugs, zu Voraussetzungen wie etwa der elektrischen Reichweite der Plug-in-Hybridmodelle sowie der genaue Startzeitpunkt der Förderung werden in den kommenden Wochen noch geklärt.

Pendlerpauschale ist erhöht worden

Hier einige weitere Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2026: Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine erhöhte Pendlerpauschale. Sie wird auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstelle steigen, bislang lag sie für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent und erst ab Kilometer 21 stieg sie auf 38 Cent. Durch die Neuregelung sollen pendelnde Berufstätige steuerlich entlastet werden.

Der Führerschein wird zusätzlich digital

Ende 2026 soll der digitale Führerschein in Deutschland eingeführt werden. Das Dokument ist dann übers Mobiltelefon abrufbar. Allerdings ist er als Zusatzdokument gedacht – den Kartenführerschein wird es weiterhin geben.

Auch bei den Fahrzeugen greifen im neuen Jahr neue Regelungen. So gilt für alle neu zugelassenen Pkw ab 1. Januar die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Ab 29. November tritt für neue Pkw (neue Typgenehmigung) die Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Diese Norm erfasst zusätzlich ultrafeine Partikel und regelt erstmals auch die Emissionen, die durch Reifen- und Bremsabrieb entstehen. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride wiederum treten Batterie-Haltbarkeitsfristen in Kraft: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität des Akkus noch mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Werts betragen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometer noch mindestens 72 Prozent.

Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Fahrzeuge über folgende Assistenzsysteme verfügen: Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern; Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers. Ein Notfall-Spurhalteassistent muss auch in Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung an Bord sein (bei allen anderen Pkw ist dieses System bereits seit 2024 verpflichtend).

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