Mit dem Beginn der Sommerferien in zahlreichen Bundesländern steigt das Verkehrsaufkommen auf deutschen Autobahnen, Landstraßen und in beliebten Urlaubsregionen deutlich an. Staus und stockender Verkehr sind vielerorts vorprogrammiert – und damit auch gefährliche Situationen für Rettungskräfte, die auf dem Weg zu einem Einsatz sind. Der ADAC Südbayern appelliert deshalb eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, sich korrekt zu verhalten, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht unterwegs sind.
„Sobald Blaulicht und Martinshorn zu sehen oder zu hören sind, gilt: aufmerksam werden, Geschwindigkeit anpassen, Blinker setzen und Platz schaffen“, erklärt Verkehrsexperte Frederik Sperber vom ADAC Südbayern. „Das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – es kann im Ernstfall Leben retten.“
Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert nicht nur Menschenleben, sondern auch empfindliche Strafen: mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Behinderung, steigt das Bußgeld auf 240 Euro, bei Gefährdung sogar auf 280 Euro. Wichtig: Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge – wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Notärzte oder Abschleppdienste – dürfen die Rettungsgasse nutzen. Wer sie unberechtigt befährt, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei zusätzlicher Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 300 Euro.
Nicht nur auf Autobahnen, auch in beliebten Urlaubsregionen ist Rücksicht gefragt. Sperber warnt: „Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten dürfen niemals zugeparkt werden. Auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, als könne ein normales Auto noch passieren: Für große Einsatzfahrzeuge kann das fatale Folgen haben.”