Veröffentlicht am 18.06.2025 14:42

Unfall im EU-Ausland


Von red

Ein Autounfall im Ausland kann die Urlaubsfreude schnell trüben. Doch wer gut vorbereitet reist, kann unnötigen Stress vermeiden.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt, bestimmte Unterlagen im Auto mitzuführen: Ins Handschuhfach sollte der Europäische Unfallbericht. Das europaweit einheitliche Formular, erhältlich bei Automobilclubs oder Versicherungen, erleichtert die spätere Schadensregulierung. Sinnvoll ist auch die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte”), die alle wichtigen Versicherungsdaten enthält. Darüber hinaus sollte man folgende Telefonnummern griffbereit haben: den Zentralruf der Autoversicherer, den Schadenservice der eigenen Versicherung sowie den Pannendienst des Automobilclubs.

Was vor Ort
zu tun ist

Für den Fall, dass es im europäischen Ausland zu einem Unfall kommt, ist folgendes zu tun:
• Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinker).
• Bei Personenschaden europaweit die einheitliche Notrufnummer 112 wählen.
• Polizei verständigen (In einigen Ländern wie Frankreich kommt bei Blechschäden allerdings nicht immer eine Streife).
• Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen, gegebenenfalls Zeugen notieren.
• Fotos und Videos der Unfallstelle machen.
• Den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen: möglichst vollständig und sorgfältig.

Schadensregulierung

Wird der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Für den eigenen Schaden ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
Liegt die Schuld beim Unfallgegner, sollte der Schaden schnell bei dessen Versicherung gemeldet werden – über den Schadensregulierungs-Beauftragten. Jede europäische Versicherung muss einen solchen Beauftragten in Deutschland benennen. Er ist Ansprechpartner für alle in Deutschland wohnhaften Personen, die Ansprüche gegen eine ausländische Kfz-Versicherung geltend machen. Seine Kontaktdaten kann man über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Für die Schadensmeldung sind der Europäische Unfallbericht, ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten sowie ggf. weitere Nachweise wie eine Ersatzwagenrechnung einzureichen. Die Einreichung sollte zügig geschehen, denn in einigen Ländern gibt es strenge Ausschlussfristen.
Wichtig: in der Regel werden Unfälle nach dem Recht des Landes abgewickelt, in dem der Unfall passiert ist. Dort können ganz andere Regeln gelten als in Deutschland. Erkundigen Sie sich bei der gegnerischen Versicherung genau, welche Kosten übernommen werden.

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