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Veröffentlicht am 03.07.2025 15:00

VdK warnt vor Unterversorgung schwer kranker Kinder


Von red
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele, äußert sich zur Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI). (Archivbild: job)
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele, äußert sich zur Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI). (Archivbild: job)
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele, äußert sich zur Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI). (Archivbild: job)
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele, äußert sich zur Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI). (Archivbild: job)
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele, äußert sich zur Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI). (Archivbild: job)

Für schwer kranke Kinder und Jugendliche, die zu Hause intensivpflegerisch betreut werden müssen, vergrößert sich seit 1. Juli durch eine Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) die Versorgungslücke, die bereits vorher vorhanden war. Darauf weist der Sozialverband VdK Bayern hin. Die Neuregelung gilt auch für Erwachsene, aber insbesondere Kindern seien von einer massiven Unterversorgung betroffen. Eltern, die ihre häusliche Situation mit stark pflegebedürftigen Kindern ohnehin nur mit großem persönlichem Einsatz bewältigen können, hatten bereits vorher schon stark gekürzte oder gar keine Leistungen mehr erhalten. Selbst bei Leistungs-Gewährung werden deutlich höhere Zuzahlungen fällig.  

Auch Schulbesuch ist in Gefahr

Die VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele erklärte bereits im Vorfeld: „Wir erhalten beim VdK vermehrt verzweifelte Nachfragen von Eltern von Kindern mit schweren chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Wenn keine Außerklinische Intensivpflege mehr gewährt wird, fehlen in Bayern alternative Versorgungsangebote durch ambulante Dienste oder spezialisierte wohnortnahe Einrichtungen. Außerdem sind Kindergarten- und Schulbesuch in Gefahr, wenn keine notwendige medizinische Versorgung erfolgen kann. Letztlich müssen die Eltern selbst die gesamte Versorgung übernehmen. Die AKI-Neuregelung trifft in der häuslichen Pflege also ausgerechnet diejenigen, die sowieso schon Tag und Nacht an ihre Grenzen gehen, um ihre Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen. Wir brauchen schnell eine Lösung für Familien mit Kindern, die aus der AKI herausfallen und auf sich selbst gestellt sind. Kassen und Bezirke in Bayern müssen gemeinsam eine einheitliche Regelung finden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Betroffene derzeit oft einzeln ihren Anspruch einklagen müssen. Pflegende Eltern brauchen Entlastung und keine weiteren Sorgen. Das betrifft auch die Vorschrift, dass solche Patientinnen und Patienten künftig zweimal im Jahr eine Verordnung brauchen. Aus VdK-Sicht muss für diese Betroffenengruppe ein einmaliges ärztliches Gutachten reichen, denn allein der Weg dorthin ist für viele schwerkranke Kinder eine Zumutung.“ 

Klage beim Sozialgericht möglich 

Betroffene und deren Angehörige können den Leistungsanspruch zur Außerklinischen Intensivpflege beim Sozialgericht einklagen. Auch der VdK Bayern begleitet solche Verfahren. Mittlerweile liegen einige Urteile vor, die überwiegend zugunsten der Versicherten gefällt wurden. Allerdings müssen sich Klagende auf eine längere Verfahrensdauer einstellen und erhalten in dieser Zeit noch keine Leistungen. 

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