Mindestens 500.000 Drohnen gibt es in Deutschland, weit über 80 Prozent davon sind Hobby-Drohnen: einfach nur zum Herumfliegen, oder auch, um tolle Urlaubs-Fotos oder Bilder von der Heimat zu machen. Solange sie nicht schwerer als 249 Gramm sind, darf sie jeder ab 16 Jahren fliegen. Aber es gibt einige Sperrzonen, an die man sich angesichts der Vorkommnisse an den Flughäfen München, Kopenhagen, Brüssel, Berlin oder Frankfurt unbedingt halten sollte. Drohnenpiloten in Deutschland sind männlich: Umfragen haben ergeben, dass etwa 97 Prozent der Piloten Männer sind, zwischen 18 und 67 Jahren. Über 80 Prozent nehmen ihre Drohne mit in den Urlaub. Eine Drohe vom chinesischen Marktführer „dji“ gibt’s schon ab 200 Euro, kann aber im professionellen Bereich bis zu 25.000 Euro kosten. Diese teuren Exemplare werden dann in der Vermessungstechnik, Landwirtschaft, Forschung oder bei der Polizei eingesetzt. Drohnen leisten viele gute Dienste und sind billiger und deutlich einfacher zu handhaben als Helikopter. Aber auch privat lassen immer mehr Menschen die surrenden Drehflügler begeistert in den Himmel steigen – einfach nur zum Fliegen, meist aber, um damit Fotos oder Videos zu machen.
Doch es gibt einige Vorschriften, die man unbedingt beachten sollte: Generell ist die Benutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen frei, es gibt aber „geografische Gebiete“, wo Drohnen verboten sind: im Radius von 1500 Metern rund um Flughäfen und Flugplätze, Naturschutzgebiete und Nationalparks, um die Tierwelt und Ökosysteme zu schützen, Krankenhäuser, militärische Anlagen, kritische Infrastruktur wie Kernkraftwerke, Industrieanlagen und Regierungsgebäude, über Menschenansammlungen, wie Konzerten, Sportveranstaltungen oder Volksfesten, über privaten Wohngrundstücken, über Bundeswasserstraßen, Autobahnen und Eisenbahnlinien, über Unfall- oder Einsatzorten. Wer hier trotzdem fliegt, dem droht ein hohes Bußgeld. Für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, ist kein Führerschein erforderlich. Jeder Drohnenpilot muss aber 16 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung für sein Flugobjekt abschließen. Die Flughöhe der Drohne darf 120 Meter über Grund nicht überschreiten. Zudem muss der Pilot stets Sichtkontakt zur Drohne haben. Es empfiehlt sich auch, auf seiner Drohne die eigene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzubringen, falls das Gerät mal abschwirrt und von einem Spaziergänger gefunden wird, gibt’s so die Chance auf Rückgabe.
Drohnen mit Kameras und über 250 Gramm müssen beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet werden. Die Piloten erhalten eine persönliche elektronische Identifizierungsnummer (eID), die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss, etwa mithilfe eines Aufklebers. Wer eine Drohne über 250 Gramm Gewicht fliegen möchte, muss Kenntnisse nachweisen. Es gibt zwei Drohnenführerscheine: den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) für grundlegende Kenntnisse und das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) für schwerere Drohnen. Um genau zu prüfen, wo Flüge erlaubt sind, gibt es verschiedene Apps mit einer Deutschlandkarte und allen Gebieten.