Veröffentlicht am 25.09.2025 16:35

Katzenschutzverordnung kommt

Das Landratsamt Starnberg hat für die Ortsteile Oberbrunn in der Gemeinde Gauting und Höhenrain in der Gemeinde Berg eine Katzenschutzverordnung erlassen. Sie tritt zum 25. März in Kraft.

Mikrochip oder Ohrtätowierung

Damit haben Besitzer von „Freigängerkatzen“ nun sechs Monate Zeit, um ihre Tiere mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung beim Tierarzt kennzeichnen zu lassen und in ein Haustierregister einzutragen. Die Verordnung regelt die Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen sowie die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration freilebender Katzen, umgangssprachlich auch „Streunerkatzen“ genannt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Tierschutz wesentlich zu verbessern, die Gesundheit der freilebenden Katzen zu fördern und die Verantwortlichkeiten der Katzenhalter klar zu definieren. Die Katzenschutzverordnung kann unter www.lk-starnberg.de/amtsblatt eingesehen werden.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg wurden vom Tierheim Starnberg Daten zur Anzahl und zum Gesundheitszustand der wild lebenden beziehungsweise freilebenden Katzen im gesamten Landkreis gesammelt. Nach eingehender Auswertung dieser Daten zeigte sich, dass insbesondere in den beiden Ortsteilen Höhenrain und Oberbrunn konstant eine hohe Anzahl an freilebenden Katzen gezählt wurde. Dabei wurden auch immer wieder schwer kranke Tiere gefunden, die tierärztlich versorgt werden mussten.

Anzahl freilebender Katzen senken

Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, die Anzahl an freilebenden Katzen genau in den Gebieten maßgeblich zu senken, in denen eine hohe Anzahl an freilebenden Katzen nachgewiesen wurde. Denn vor allem herrenlose Jungtiere infizieren sich bereits sehr früh mit Krankheitserregern, die schmerzhafte und langwierige Krankheiten auslösen können.

Was bedeutet das für die Katzenhalter in diesen zwei Ortsteilen? Die Verordnung schreibt vor, dass alle Katzen, die Freigang haben, dauerhaft durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden müssen. Hierfür stehen die Methoden Mikrochip oder Ohrtätowierung zur Verfügung. Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihre Tiere in einem der kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder dem Deutschen Tierschutzbund (FINDEFIX) zu registrieren. Durch die Registrierung kann bei einem Auffinden einer Katze schnell festgestellt werden, ob sie einen Besitzer hat oder nicht. Tiere, die nicht gekennzeichnet und registriert sind, werden als freilebend eingestuft. Solche Katzen können eingefangen, gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Hierfür werden sie vorübergehend vom Tierheim Starnberg in Obhut genommen und anschließend wieder an den Ort ihrer Auffindung zurückgesetzt. Dafür ist auch das Betreten von Privat- oder Betriebsgeländen im Schutzgebiet erlaubt.

Damit alle Katzenhalter ausreichend Zeit haben, ihre Tiere kennzeichnen und registrieren zu lassen, tritt die Verordnung sechs Monate nach Bekanntmachung in Kraft, gilt also ab 25. März. Es ist wichtig, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern, um den Tieren unnötiges Leiden durch schwere Krankheiten zu ersparen.

Aktiv zum Tierschutz beitragen

Das Landratsamt appelliert daher an jeden Katzenbesitzer in Oberbrunn und Höhenrain, die Kennzeichnungs- und Registrierungsverpflichtung ernst zu nehmen und umzusetzen. Jeder einzelne trägt damit aktiv zum Schutz der Tiere bei und leistet einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz.

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