Das Bundeskabinett hat jetzt das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 werden drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Aufhebung desAnschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas: „Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht. Mit der Verlängerung der Haltelinie sorgen wir dafür, dass die Rentenentwicklung weiter der Lohnentwicklung folgt - und sichern zugleich ein dauerhaft höheres Rentenniveau, auch über 2031 hinaus. Davon profitieren besonders die Jüngeren, die heute arbeiten und unser Land am Laufen halten. Damit setzt die Regierung ein klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit. Gleichzeitig sorgen wir mit der Vollendung der Mütterrente für mehr Fairness: Wer Kinder erzogen hat und unserer Gesellschaft damit einen wichtigen Dienst geleistet hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist außerdem klar: Wer auch nach der Rente weiterarbeiten will, sollte es können – unkompliziert und ohne Hürden. Deshalb heben wir das Anschlussverbot auf. Damit erleichtern wir den Wiedereinstieg mit einem befristeten Vertrag – auch beim früheren Arbeitgeber, der für viele die „erste Adresse“ bleibt.“
Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 gesichert. Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau wird nun bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies,dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt. Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.