In einem Schreiben an den zuständigen Bundesminister Patrick Schnieder weisen MdB Sebastian Roloff und MdB Carmen Wegge darauf hin, dass bei den Planungen zum Brenner-Nordzulauf dringend noch Verbesserungen vorzunehmen sind. Betroffen sind die Gebiete der Gemeinden Vaterstetten, Kirchseeon, Zorneding, der Stadt Haar und Teile der Landeshauptstadt. So erklären die beiden Bundestagsabgeordneten, dass in den betroffenen Gemeinden die Lärmbelastung durch Schienen- und Straßenverkehr bereits heute insbesondere nachts häufig oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefahr liege. Durch die infolge des Streckenausbaus zu erwartende Zunahme des Schienenverkehrs wird sich diese Situation weiter verschärfen, so die Befürchtung.
Dennoch ist aus Sicht der Kommunen in den aktuellen Planungen für den Brenner-Nordzulauf im PA 0 kein adäquater Lärm- und Erschütterungsschutz gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) vorgesehen – im Gegensatz zu den weiteren Planungsabschnitten, in denen entsprechende Maßnahmen geplant sind.
Um hier Abhilfe zu verschaffen, schlagen die genannten Kommunen vor, für den PA 0 ein eigenständiges oder ein mit anderen Abschnitten verbundenes Planfeststellungsverfahren durchzuführen, mit vollständiger Ermittlung, Bewertung und Bewältigung der Auswirkungen der künftigen Verkehre. Dabei wären dann die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV zu bestimmen. Alternativ könnten die im PA 0 entstehenden zusätzlichen Lärmbelastungen den anderen Planungsabschnitten zugerechnet und in den zu erlassenden Planfeststellungsbeschlüssen Nebenbestimmungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner auch im PA 0 erlassen werden.
Bei den Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz würde es sich dann um notwendige Folgemaßnahmen der beabsichtigten Planfeststellungen in den anderen Planungsabschnitten handeln.