Bild
Bild

Wie der Tierschutzverein München bei Erbschaft hilft


Von red
Die Ansprechpartnerin für Nachlassspenden des Tierheims, Daniela Bode, mit ihrem Dackel Franzl. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Die Ansprechpartnerin für Nachlassspenden des Tierheims, Daniela Bode, mit ihrem Dackel Franzl. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Die Ansprechpartnerin für Nachlassspenden des Tierheims, Daniela Bode, mit ihrem Dackel Franzl. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Die Ansprechpartnerin für Nachlassspenden des Tierheims, Daniela Bode, mit ihrem Dackel Franzl. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Die Ansprechpartnerin für Nachlassspenden des Tierheims, Daniela Bode, mit ihrem Dackel Franzl. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)

Es ist nie zu früh, sich mit seinem Nachlass zu befassen, auch in jüngeren Jahren nicht. Durch ein Testament sicher gestellt werden, dass die eigenen Wünsche später Berücksichtigung finden. Es ist ein beruhigender Gedanke, alles geregelt zu haben. Doch wie schreibt man ein Testament? Wer kümmert sich um das Haustier, räumt die Wohnung und plant die Beerdigung, wenn es keine Angehörigen gibt? Keine leichten, aber wichtige Fragen, die sich alle einmal stellen müssen.

Das eigene Testament aufsetzen

In der neuen Broschüre des Tierschutzverein Münchens werden einige Informationen an die Hand geben, die helfen, sich bestmöglich vorzubereiten und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft (auch des Haustieres) zu treffen. Natürlich ist niemand verpflichtet, ein Testament zu verfassen. Wenn kein letzter Wille hinterlassen wurde, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet konkret, dass Verwandte, Partnerinnen bzw. Partner oder der Staat das Vermögen erben.
Gibt es keinerlei Verwandtschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaften, fällt das komplette Vermögen an den Staat. Ist diese Regelung im eigenen Sinne, muss nichts weiter unternommen werden. Ist aber der Wunsch da den Nachlass oder auch nur einen Teil davon an einen Freund oder Freundin, ein Projekt oder einen Verein spenden, ist es notwendig ein Testament aufsetzen.

Nachlass für den guten Zweck

Die gesetzliche Erbfolge ist nicht ganz nach Geschmack? Dann kann der Nachlass am einfachsten mit einem sogenannten privatschriftlichen Testament geregelt werden. Das bedeutet, dass die Wünsche handschriftlich fixiert und am Ende eigenhändig unterschrieben werden.
Wenn mehrere Testamente verfasst wurden, ist stets das neueste gültig. Alternativ zum Testament kann auch ein Erbvertrag aufsetzt werden, der aber von einem Notar beurkundet werden muss.
Wem Tiere am Herzen liegen, kann den Tierschutzverein München e.V. im Testament bedenken und damit sichergehen, dass das Vermächtnis unseren Mitgeschöpfen zugutekommt. Auf Wunsch steht das Tierheim jedem auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Als gemeinnützige Organisation ist der Tierschutzverein von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, die normalerweise anfällt. Alles, was ihnen hinterlassen wird, kann daher in vollem Umfang für die Tiere verwendet werden. Da Erbschaften rund 50 Prozent der Einnahmen des Tierheims ausmachen, wären die Mitarbeiter des Tierheims ohne diese Zuwendungen nicht in der Lage, die vielfältigen Aufgaben im Bereich Tierschutz zu erfüllen.

An wen man sich wenden kann

Es gibt Fragen in Bezug auf Erbschaften und Vermächtnisse? Dann besteht die Möglichkeit unverbindlich eine aktuelle Broschüre zum Thema zu bestellen. Die Syndikusrechtsanwältin Daniela Bode berät gerne zur Nachlassplanung. Desweiteren kann auch ein persönliche Termin vereinbart werden unter Tel.: 089 / 921 000 32 oder per E-Mail an: d.bode@tierschutzverein-muenchen.de.

north