Aufgrund steigender Schülerzahlen im Münchner Nordwesten ist der Bau neuer Schulen erforderlich. Geplant ist unter anderem der Neubau einer fünfzügigen Realschule mit Dreifachsporthalle und Freisportflächen an der Professor-Eichmann-Straße / Bauseweinalle. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2161 erstreckt sich über Flächen in den Stadtteilen Obermenzing und Untermenzing und soll die für das Projekt notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Parallel wird der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung geändert. Bis Donnerstag, 6. November, können die Planungsunterlagen eingesehen werden.
Der neue Schulstandort soll die städtische Carl-Spitzweg-Realschule aufnehmen und so das Schulzentrum an der Pfarrer-Grimm-Straße entlasten. Die Planung sieht zudem vielfältig nutzbare Grün- und Freiflächen vor. Unter anderem soll ein neuer Quartierspark entstehen. Der sogenannte Grünzug-M soll als öffentliche Grünfläche Raum für Freizeit und Erholung bieten und sowohl die Grün- als auch die Fuß- und Radwegevernetzung stärken. Die Pläne und Unterlagen sind im genannten Zeitraum auf der Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ veröffentlicht unter bauleitplanung.muenchen.de. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens können die Unterlagen im Bereich „Planungsdokumente“ eingesehen werden. Über den Button „Reden Sie mit“ ist es unkompliziert möglich, eine Äußerung abzugeben.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, in der Bezirksinspektion West sowie in den Stadtbibliotheken Pasing und Allach-Untermenzing aus. Weitere Informationen zu den Äußerungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten sowie zum Projekt unter muenchen.de/bauseweinallee.
Bei einer öffentlichen Erörterungsveranstaltung am Montag, 13. Oktober, haben von 18.30 bis 21 Uhr im Louise-Schroeder-Gymnasium Interessierte die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und dazu zu äußern. Die Äußerungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingehen, werden geprüft und fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen trifft der Stadtrat mit dem Billigungsbeschluss.