Die Stadt Starnberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Hecken und Sträucher regelmäßig zurückzuschneiden, sofern diese in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Besonders an Gehwegen kann es durch überwachsene Bepflanzung zu erheblichen Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger kommen, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen. Auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist ein regelmäßiger Rückschnitt wichtig. In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen müssen freie Sicht und ausreichender Platz für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Überhängende Zweige und uneinsehbare Ecken können schnell zur Gefahr werden, zum Beispiel für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eindringlich, ihrer Verpflichtung zur Pflege des straßenseitigen Grüns nachzukommen und gegebenenfalls Rückschnitte vorzunehmen. Ziel ist es, gemeinsam für ein sicheres und gepflegtes Stadtbild zu sorgen. Infos sind bei der Stadt Starnberg unter Tel. (08151) 772-133 erhältlich.