Koffer, Luftmatratze, Sonnenbrille. Wer sich auf den Urlaub vorbereitet, sollte auf Empfehlung des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) außerdem den Check des Kfz-Verbandskastens auf die To-do-Liste setzen. Vollständig soll er sein, steril verpackte Inhalte dürfen nicht abgelaufen sein. Das regelmäßig zu prüfen, ist generell eine gute Idee, denn ein einsatzbereiter Verbandskasten nach DIN 13164:2022 ist auch im Alltag die Basis für eine bestmögliche Erstversorgung.
„Wer bei einer Verkehrskontrolle kein Verwarngeld oder bei der Hauptuntersuchung keinen sogenannten geringen Mangel riskieren will, sollte einen vollständigen Verbandkasten im Kraftfahrzeug haben”, erklärt die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg. „Das ist eine sehr sinnvolle Vorschrift, denn nur so ist bei einem Unfall sichergestellt, dass Ersthelfer Verletzte schnell versorgen und sich selbst dabei schützen können.”
Neben Einmalhandschuhen gehören darum zwei medizinische Gesichtsmasken (mindestens Typ I nach DIN EN 14683) in den Verbandskasten. Außerdem müssen die gesetzlich vorgeschriebene Warnweste (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) und das Warndreieck im Fahrzeug sein. Auch sie dienen dem Selbstschutz und der Absicherung der Unfallstelle. Wer mit weiteren Personen unterwegs ist, sollte auch für sie Warnwesten dabeihaben. Diese sind auch in Größen für Kinder und Jugendliche erhältlich.
Außerdem ist es wichtig, die genannten Dinge im Notfall schnell griffbereit zu haben. Am besten macht man sich vor Reiseantritt bewusst, wo Verbandskasten, Westen und Warndreieck im Fahrzeug zu finden sind. Dort sollten sie ohne viel Aufwand zugänglich sein. Das bereits beim Packen zu beachten, spart später wertvolle Zeit. Für Reisende, die erst vor Ort ein Fahrzeug mieten, ist es zudem sinnvoll, einen eigenen Verbandkasten mitzunehmen. Je nach Land gelten nämlich unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht.