Als „viel zu eng” (so Dagmar Irlinger vom Sendlinger Bezirksausschuss) für drei neue fünfgeschossige Stadthäuser empfinden viele Anwohner den Innenhof des Anwesens Lindenschmitstraße 25. Doch weil es ringsum eh schon eng ist, muss es auch in diesem Hof noch enger werden dürfen: „Im vorliegenden Fall gab insbesondere die bestehende dichte Umgebungsbebauung den zulässigen Rahmen für eine Neubebauung vor”, heißt das im Behördendeutsch des städt. Planungsreferats.
Nach Protesten von Anwohnern gegen das geplante Bauvorhaben und dem Einsatz des Sendlinger Bezirksausschusses (er lehnt das Bauvorhaben ab) hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter die Lokalbaukommission (sie ist Teil des städt. Planungsreferats) angewiesen, die im März 2025 erteilte Baugenehmigung nochmals zu bewerten und zu prüfen, ob eine alternative Lösung gefunden werden kann. Zur Freude der Anwohner wurde damit im Juli auch die Fällung der fünf alten Bäume im Hof aufgeschoben.
Das Planungsreferat sieht jedoch nach dieser Prüfung keine Alternative und erklärt den Vorgang: Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob einem beantragten Bauvorhaben öffentliches Recht entgegensteht. Ist dies nicht der Fall, bestehe ein gesetzlicher Anspruch auf Genehmigung - so auch in der Lindenschmitstraße. Eine Verweigerung der Baugenehmigung wäre rechtswidrig und würde die Landeshauptstadt München dem Risiko einer Schadensersatzforderung durch den Bauherrn aussetzen, erklärte das Planungsreferat.
Als Teil der Baugenehmigung wurde die Erlaubnis zur Fällung von fünf Bäumen erteilt. Manche dieser Bäume können laut LBK wegen ihres Zustands nicht erhalten werden, andere stehen den neuen Häusern im Weg (sie „können teils aufgrund der Baukörpersituierung nicht erhalten werden”, so die LBK). Die Fällung der Bäume ist somit ab 1. Oktober möglich. Der Kampf um die grüne Oase, den die Nachbarschaft mit Unterstützung des Bezirksausschusses geführt hatte, ist damit verloren.