Von der Alten Akademie in der Fußgängerzone über das ehemalige Karstadt-Gelände im Norden der Stadt bis hin zum Sendlinger Loch: Baustellen, auf denen sich über lange Zeit nichts tut, werden für die Verantwortlichen nun teurer, wenn dabei öffentlicher Raum genutzt wird, also beispielsweise Geh- oder Radwege blockiert sind. Bereits Ende März hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem die Tätigkeit auf Baustellen beschleunigt, Stillstand vermeiden und Einschränkungen für die Bürger reduziert werden soll. Nun hat die Vollversammlung des Stadtrats mit der Anpassung der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums für Baustellen ab 1. Januar 2026 einen wichtigen Baustein dieses Pakets beschlossen.
Seit der letzten Anpassung der Sondernutzungsgebühren-Satzung für Baustelleneinrichtungen und Überspannungen (wenn also Leitungen an Masten über den öffentlichen Verkehrsgrund geführt werden) im Jahr 2002 lag die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums bei 1,50 Euro pro angefangenem Quadratmeter und angefangener Woche – und war für die gesamte Dauer einer Maßnahme gleich geblieben. Künftig steigen die Kosten, je mehr Fläche die Baustelleneinrichtung in Anspruch nimmt und je länger die Sondernutzung andauert.
Auf diese Weise sollen Bauherren motiviert werden, mit weniger Fläche auszukommen und ihre Baumaßnahme möglichst zügig zum Abschluss zu bringen, um die damit verbundenen Beeinträchtigungen gering zu halten.
Für kleine Baustellen mit einer Einrichtungsfläche von bis zu 50 Quadratmeter auf öffentlichem Grund sowie Baustellen von kurzer Dauer bis zu zwölf Wochen, die üblicherweise eher geringe Beeinträchtigungen mit sich bringen, ändert sich auch künftig nichts an der bisherigen einheitlichen Gebühr.
Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärt: „Die zahlreichen Baustellen in unserer Stadt sind ein Zeichen dafür, dass unsere Wirtschaft stark ist und sich vieles bewegt. Gleichzeitig sind sie für viele Bürgerinnen und Bürger verständlicherweise ein Ärgernis – besonders wenn hinter den Absperrungen nichts sichtbar vorankommt. Mit dem neuen Maßnahmenpaket wollen wir erreichen, dass Baustellen auf Münchens Gehwegen, Straßen und Plätzen schneller fertig werden und weniger Raum blockieren: Wege und Fahrbahnen sollen nicht länger als nötig beeinträchtigt werden, Baustellen schneller starten und nicht ewig stillstehen. Gebühren steigen mit der Fläche und Dauer – weniger Platz, mehr Tempo!
Es gibt nun klare Fristen, damit Baustellen, die länger stillstehen, zurückgebaut werden. Wir werden das auch eng kontrollieren. Und damit es keine Missverständnisse gibt: Diese Regeln gelten nicht nur für private Bauträger, sondern selbstverständlich auch für die städtischen Referate und Gesellschaften. Zwar macht es keinen Sinn, die eigenen Unternehmen mit Gebühren zu belegen – das wäre eine reine Umschichtung im Haushalt – aber ich habe eindringlich dazu aufgefordert, die neuen Vorgaben strikt einzuhalten. Auch die städtischen Referate und Gesellschaften müssen ihre Baustellen besser koordinieren und dafür sorgen, dass die Belastung für die Münchnerinnen und Münchner so gering wie möglich ist.“
Bereits seit 1. Juni gehen neue Auflagen zum Rückbau der Baustellenfläche auf öffentlichem Grund in alle neuen Genehmigungsbescheide des Mobilitätsreferats für Baustellen auf öffentlichem Grund ein. Baustellenflächen müssen demnach zurückgebaut werden, falls nicht nach zehn Arbeitstagen mit den Arbeiten begonnen wurde oder falls 20 Arbeitstage Stillstand herrscht. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Einrichtung und Führung einer Baustelle liegt grundsätzlich bei den Bauherren, den Maßnahmenträgern oder deren beauftragten Baufirmen. Die Kontrolle von Auflagen erfolgt durch das Kreisverwaltungsreferat und das Mobilitätsreferat.