Als Ensemble geschützt: Olympia-Reitanlage neu in Bayerischer Denkmalliste

Die Olympia-Reitanlage wurde für die Spiele 1972 umfassend umgebaut und erweitert. Jetzt ist sie als Denkmalensemble geschützt. Die Haupttribüne (links) wurde allerdings 2008 abgerissen. (Archivbild: Olympia Reitanlagen GmbH)
Die Olympia-Reitanlage wurde für die Spiele 1972 umfassend umgebaut und erweitert. Jetzt ist sie als Denkmalensemble geschützt. Die Haupttribüne (links) wurde allerdings 2008 abgerissen. (Archivbild: Olympia Reitanlagen GmbH)
Die Olympia-Reitanlage wurde für die Spiele 1972 umfassend umgebaut und erweitert. Jetzt ist sie als Denkmalensemble geschützt. Die Haupttribüne (links) wurde allerdings 2008 abgerissen. (Archivbild: Olympia Reitanlagen GmbH)
Die Olympia-Reitanlage wurde für die Spiele 1972 umfassend umgebaut und erweitert. Jetzt ist sie als Denkmalensemble geschützt. Die Haupttribüne (links) wurde allerdings 2008 abgerissen. (Archivbild: Olympia Reitanlagen GmbH)
Die Olympia-Reitanlage wurde für die Spiele 1972 umfassend umgebaut und erweitert. Jetzt ist sie als Denkmalensemble geschützt. Die Haupttribüne (links) wurde allerdings 2008 abgerissen. (Archivbild: Olympia Reitanlagen GmbH)

Manchmal ist es nicht das einzelne Gebäude, das Geschichte schreibt, sondern das Zusammenspiel mehrerer. Als Denkmalensemble wird eine Gruppe von Bauwerken bezeichnet, die gemeinsam ein historisch gewachsenes Orts-, Platz- oder Straßenbild formen. In Oberbayern sind heuer fünf solcher Ensembles neu in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen worden, darunter die Olympia-Reitanlage in München-Riem. Denkmalpflege endet nicht beim einzelnen Bauwerk – sie schützt auch das prägende Ganze.

Die heutige Olympia-Reitanlage wurzelt in den dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte: 1937 wurde sie als SS-Hauptreitschule für das NS-Prestigeturnier „Braunes Band von Deutschland“ eröffnet. Während des Zweiten Weltkriegs diente die Anlage als Außenlager des KZ Dachau - Häftlinge waren in den Ställen der SS untergebracht.

Für Olympia umgebaut und erweitert

Für die Olympischen Spiele 1972 in München wurde das zwischen den Ortskernen von Daglfing und Riem liegende Gelände schließlich umfassend umgebaut und erweitert: Tribünen, Reithallen und Stallungen entstanden in moderner Holzbauweise. Die Gestaltung des Außenraums schloss direkt an das landschaftsplanerische Konzept des Olympiaparks an. Jetzt bildet die Reitanlage, die heute in Teilen von der berittenen Polizei genutzt wird, in ihrer Gesamtheit der baulichen Anlage und der einzigartigen Landschaftsarchitektur ein Ensemble. Die baufällig gewordene Haupttribüne des Reitstadions wurde allerdings bereits 2008 abgerissen.

„Denkmalensembles wie die Olympia-Reitanlage in München-Riem zeigen, wie verdichtet Geschichte an einzelnen Orten erfahrbar wird: von ihrer Entstehung unter NS-Herrschaft und Zwangsarbeit bis zu den Olympischen Spielen 1972 als Sinnbild demokratischer Erneuerung”, sagt Professor Mathias Pfeil, Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege: „Die Olympia-Reitanlage verkörpert wie kaum ein anderes Denkmalensemble die wechselvolle Geschichte Bayerns.“

Weiteres Ensemble in Schwabing

Ebenfalls als Ensemble in die Denkmalliste aufgenommen worden ist die Wohnanlage Berliner Straße in München-Schwabing. Mit der Berliner Straße wurde in den 1980er-Jahren eines der letzten großen innerstädtischen Areale Münchens neu bebaut. Auf dem Gelände eines ehemaligen Straßenbahndepots entstand eine städtebaulich prägnante Siedlung, die das Prinzip der Blockrandbebauung mit der Gartenstadtidee verbindet. Durchdachte Wegeführungen, ruhige Innenhöfe, durchgrünte Plätze und ein zentraler See prägen die Anlage ebenso wie bewusst gesetzte architektonische Brüche in der Fassadengestaltung. Die Siedlung gilt heute als wegweisendes Beispiel postmoderner Stadtarchitektur in geschlossener Struktur.

Außerdem sind seit diesem Jahr der Wallfahrtsbezirk Birkenstein in Fischbachau, das Forsthaus Valepp in Schliersee und das ehemalige Augustinerchorherrnstift in Weyarn als Denkmalensembles anerkannt. Alle drei Orte liegen im Landkreis Miesbach.

Die Denkmaleigenschaft eines Objektes – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes definiert. Dort heißt es: Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Die Bayerische Denkmalliste dient als Verzeichnis aller bekannten Bau- und Bodendenkmäler. Die Online-Version ist abrufbar unter geoportal.bayern.de/denkmalatlas

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