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Veröffentlicht am 29.07.2025 14:13

„Kampfhundeverordnung” in der Kritik

Claus Perchtinger, stellv. Vorsitzender des Tierschutzvereins, liegen die Listenhunde besonders am Herzen. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Claus Perchtinger, stellv. Vorsitzender des Tierschutzvereins, liegen die Listenhunde besonders am Herzen. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Claus Perchtinger, stellv. Vorsitzender des Tierschutzvereins, liegen die Listenhunde besonders am Herzen. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Claus Perchtinger, stellv. Vorsitzender des Tierschutzvereins, liegen die Listenhunde besonders am Herzen. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)
Claus Perchtinger, stellv. Vorsitzender des Tierschutzvereins, liegen die Listenhunde besonders am Herzen. (Foto: Tierschutzverein München e.V.)

1992 trat die „Kampfhundeverordnung” in Kraft. Diese Verordnung unterscheidet Hunde in zwei Kategorien. Unter Kategorie 1 fallen Hunderassen sowie deren Kreuzungen, bei denen stets die Eigenschaft „Kampfhund” unterstellt wird. Hierzu zählen fünf Rassen; die in Deutschland bekanntesten sind: Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Diese Hunde dürfen in Bayern prinzipiell nicht gehalten werden. Unter die Kategorie 2 fallen beispielsweise Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier und Dogo Argentino. Diese Tiere dürfen nur nach einem Wesenstest gehalten werden, doch die Kommunen haben oft individuelle Auflagen. Für Tiere der Kategorie 2 ist der Wesenstest nach 18 Monaten nur eine Momentaufnahme, sagt also nicht ausreichend über den Charakter des Hundes aus. Haltungsbedingungen und Besitzer müssen dabei eine größere Rolle spielen. Zudem werden Hunde, welche den Wesenstest bestanden haben, oft hoch besteuert. Dies erschwert dem Tierheim die Vermittlung.

Claus Perchtinger, stellvertretender Vorsitzender des Tierschutzvereins, bezeichnet die „Kampfhundeverordnung” als sinnlos. „Die Situation damals war eine vollkommen andere als heute”, sagt er. Denn: Hundekämpfe seien inzwischen offiziell verboten. Das Zuchtziel habe sich gravierend geändert. „Die Hunde auch”, so Perchtinger. Ihr Verhalten habe sich massiv geändert. „Mittlerweile sind das tolle Familienhunde. Dennoch sind sie nach ihrer Geburt bereits vorverurteilt.”

Lösungsvorschlag

Der Tierschutzverein München e.V. bringt einen Lösungsvorschlag an. Unter diesem wäre eine Haltungserlaubnis in Bayern unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dazu zählen, dass der Hund aus dem Tierschutz stammen sollte, einen bestandenen Wesentests nachweist und der Halter einen Sachkundenachweis (also einen sogenannten Hundeführerschein) mitbringt. Auflagen, wie sie bei Kategorie 2 gibt, seine möglich: z.B. Leinen- oder Maulkorbzwang oder die Wiederholung des Wesenstests nach ca. drei Jahren.
Am wichtigsten empfindet da Tierheim aber die Regelung zur Hundesteuer und merkt an, dass die hohe Besteuerung für diese Hunde überarbeitet werden muss.

Die Liste der Probleme, welche im Kontext der „Kampfhundeverordnung” auftreten, ist lang. So reichen die Probleme von illegalem Welpenhandel über Umzüge bis hin zu lebenslangen Tierheimaufenthalten.
So müssen Familien, welche aus einem anderen Bundesland nach Bayern ziehen, oft ihren Hund abgeben, weil er hier als Listenhund kategorisiert wird. Zudem werden einige Hunde unter der falschen Rasse oder gar nicht beim KVR angemeldet.
Beschlagnahmte Hunde sitzen oft ihr ganzes Leben lang in bayerischen Tierheimen, da sie besonders schwer zu vermitteln sind. Im Münchner Tierheim warten aktuell 17 Listenhunde auf ein neues Zuhause, sieben davon aus der Kategorie 1. Dazu werden auf dem Gnadenhof des Tierschutzvereins und auf privaten Pflegestellen weitere Listenhunde versorgt.

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