Am Freitag, 7. November, gegen 9.45 Uhr, verständigte ein Anwohner über den Polizeinotruf 110 die Polizei, nachdem er in der Nachbarschaft eine verdächtige Person beobachtet hatte. Der Mann gab sich als Paketbote aus und schien die Umgebung auszukundschaften. Die daraufhin alarmierten Polizeistreifen konnten in Tatortnähe drei Personen feststellen, die beim Erblicken der Einsatzkräfte sofort die Flucht ergriffen.
Im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndung gelang es den eingesetzten Kräften zwei Tatverdächtige vorläufig festzunehmen. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 35-jährigen niederländisch-dominikanischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz sowie um einen 28-jährigen chilenischen Staatsangehörigen, ebenfalls ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Bei den Tatverdächtigen konnten Einbruchswerkzeug sowie eine offensichtlich gestohlene hochwertige Armbanduhr sichergestellt werden.
Beide Männer wurden wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Am Samstag, 8. November, wurden sie dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl gegen beide erließ.
Umfangreiche und sofort eingeleitete Ermittlungen durch das Kommissariat 53 der Münchner Kriminalpolizei führten später zur Festnahme von drei weiteren Tatverdächtigen. Die Tatverdächtigen befanden sich gerade auf der Flucht und waren mit zwei Fahrzeugen unterwegs. Beide Fahrzeuge konnten unabhängig voneinander an unterschiedlichen Örtlichkeiten (Langenbruck und Autobahn A 99) angehalten und die Insassen festgenommen werden.
Bei den weiteren Festgenommenen handelt es sich um eine 23-Jährige und einen 23-Jährigen (beide mit chilenischer Staatsangehörigkeit ohne festen Wohnsitz in Deutschland) sowie einen 24-Jährigen chilenischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Bei der Festnahme konnte Diebesgut aus einem Wohnungseinbruchsdiebstahl im Landkreis München aufgefunden werden.
Die drei festgenommenen Tatverdächtigen wurden ebenso einem Ermittlungsrichter
vorgeführt, welcher jeweils Haftbefehl erließ.