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Veröffentlicht am 02.04.2025 13:19

Tempomat zu schnell


Von DAV, red

Wer seinen Tempomat auf der Autobahn wissentlich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit einstellt, muss mit einer härteren Strafe und einem Vorsatzurteil rechnen. Ein Amtsgericht hat deshalb einen Lkw-Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Tempogrenze zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Eine nur fahrlässig begangene Geschwindigkeitsüberschreitung wäre mit 140 Euro geahndet worden, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV). Aufgrund des Vorsatzes und einer der bestehenden Voreintragung erhöhte das Gericht die Strafe.

Der betroffene Lkw-Fahrer wurde dabei erwischt, wie er auf der Bundesautobahn 9 in Richtung München über einen Zeitraum von mehr als fünf Minuten eine konstante Geschwindigkeit von 90 km/h fuhr, obwohl für Lkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 km/h eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt.

Geschwindigkeit konstant gehalten

Das Amtsgericht sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Die Richter argumentierten, dass es unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten.

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