Das städt. Mobilitätsreferat hat die Einführung von Tempo 30 in der Fraunbergstraße (vom Abzweig Schäftlarnstraße bis hinter die Hoeckhstraße) und Schäftlarnstraße (zwischen Knoten Schäftlarn- / Tierpark- / Pognerstraße und Abzweig Fraunbergstraße) geprüft und jetzt abgelehnt. Die Voraussetzungen für die vom Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) beantragte Einschränkung seien nicht gegeben.
Die Grünen im BA 19 hatten auf die Verkehrsbelastung (6.000 Kfz und 900 Radler täglich) hingewiesen und vor allem drei Gründe für Tempo 30 angeführt: unerwartetes Auftreten größerer Gruppen von Jugendlichen, Lärmschutz und Schulwegsicherheit.
Laut städt. Referat für Klima- und Umweltschutz liegen die Verkehrslärmwerte nicht über dem zulässigen Niveau (die Lärmbelastungen werden von der Behörde allerdings grundsätzlich nicht gemessen, sondern nur berechnet). Für Schulkinder genüge die Ampel auf Höhe der Emil-Geis-Straße als sichere Möglichkeit, die Fraunbergstraße zu überqueren; eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Fraunbergstraße sei auch aus Gründen der Schulwegsicherheit derzeit weder zwingend erforderlich noch rechtlich möglich, so das Mobilitätsreferat.
In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich in der Fraunbergstraße laut Polizei 18 Verkehrsunfälle. Bei vier Verkehrsunfällen kam es zu Personenschäden. Lediglich bei einem Verkehrsunfall spielte eine nicht angepasste Geschwindigkeit eine Rolle. Hier stürzte ein Kradfahrer wegen Laub auf der Straße. Auch aus polizeilicher Sicht sei Tempo 30 nicht erforderlich.