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Veröffentlicht am 22.04.2025 13:14

Langsamer fahren bei Zebrastreifen


Von job

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht es, in weiteren Bereichen von Straßen Tempo 30 anzuordnen. Das städt. Mobilitätsreferat hatte dem Bezirksausschuss im Münchner Süden eine umfangreiche Liste mit infrage kommenden Straßen im Viertel vorgelegt. Zwei Monate musste der Bezirksausschuss seine Beratung darüber verschieben, weil aus dieser Liste nicht hervorging, warum und in welchen genauen Bereichen des Bezirks die Tempo-30-Anordnungen erfolgen sollten. Inzwischen hat das Mobilitätsreferat nachgelegt und acht Stellen genannt, an denen vorrangig Tempo 30 ausgeschildert werden könnte. Dabei handelt es sich vor allem Bereiche rund um Zebrastreifen (Forstenrieder Allee Nähe Goldhoferstraße, Hofmannstraße nördlich Kistlerhofstraße, Zentralländstraße 28, Zentralländstraße südlich Tierparkstraße, Baierbrunner Straße 61, Baierbrunner Straße Nähe Gmunder Straße, Weltistraße Nähe Sambergerstraße).

Der Bezirksausschuss im Münchner Süden prüfte die Liste. Für ihn sind die Tempo-30-Anordnungen im Bereich von Grundschulen die wichtigsten, also die beiden Zebrastreifen in der Baierbrunner Straße 61 und in der Weltistraße. Sie sollten zuerst umgesetzt werden.

Mögliche Änderung in Schäftlarnstraße

Außerdem hat das Mobilitätsreferat Tempo 30 für die Lücke zwischen den schon in Schäftlarnstraße und in Maria-Einsiedel-Straße ausgeschilderten Tempo-30-Abschnitten vorgeschlagen. Kurz zuvor hatte das Mobilitätsreferat die vom Bezirksausschuss gewünschte Einführung von Tempo 30 in der Schäftlarnstraße (zwischen Pognerstraße und Fraunbergstraße) aber auch abgelehnt. „In diesem Fall 'sticht' die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) die bisherigen Regelungen”, erklärte das Mobilitätsreferat den scheinbaren Widerspruch. Als der Bezirksausschuss seinen Tempo-30-Wunsch im Juni 2024 einbrachte, waren die neue Fassung der StVO und die zur Umsetzung notwendigen Verwaltungsvorschriften noch nicht final ausgearbeitet bzw. in Kraft getreten. Daher konnte der Tempo-30-Wunsch nicht erfüllt werden.
Das ist inzwischen anders. Die Einzelfallprüfung für die Schäftlarnstraße ist zwar noch offen; eine Umsetzung ist aber „nun grundsätzlich möglich und wahrscheinlicher geworden”, so das Mobilitätsreferat.

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