Zweieinhalb Jahre lang ließ sich das Mobilitätsreferat (MOR) Zeit, um zu prüfen, ob die Volkartstraße verkehrsberuhigt werden kann. Dies hatte der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) gefordert und zeigte sich nun entsprechend enttäuscht darüber, dass das MOR die Idee gänzlich ablehnt. Der BA lädt die Verwaltung dennoch zum weiteren Dialog ein und hofft darauf, doch noch Änderungen durchbringen zu können. Denn der Wunsch nach Veränderung in der Volkartstraße im Straßenabschnitt zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße besteht inzwischen seit vielen Jahren.
„Mehr Raum für Gemeinschaft“ sollte in der Volkartstraße entstehen, dafür setzte sich der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) bereits im Herbst 2020 ein und befragte dazu Anwohner und ansässigen Gewerbetreibende zu ihren Wünschen. Die Studenteninitiative „Referat für Stadtverbesserung“ erarbeitete darauf fußend ein Konzept, außerdem schlug der BA die Volkartstraße auch schon als sogenannte „Sommerstraße“ vor, um neue Nutzungen zu erproben.
Die Stadtverwaltung lehnte die Volkartstraße als Sommerstraße jedoch immer wieder ab und sah andere Straßen im Viertel als geeigneter an. Nun erteilt das Mobilitätsreferat (MOR) auch dem im Oktober 2022 vom BA gestellten Antrag eine Absage. Darin hatte das Gremium als ersten Schritt zur Verbesserung der Straßenraumnutzung eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten im Abschnitt zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße angeregt.
Um die Verdrängungseffekte des fließenden Verkehrs zu regulieren, schlug man ergänzend ein Einbahnstraßensystem auch in weiteren Teilen des umliegenden Straßennetzes vor. Zudem wünschte dich der BA die Einrichtung eines Mobilitätspunktes im Bereich des U-Bahneingangs an der Volkartstraße.
Zahlreiche Argumente bringt das MOR vor, die gegen die Einführung einer Einbahnregel in der Volkartstraße sprechen. Darunter etwa das konstante Verkehrsaufkommen. Dies sei gemäß den letzten Zählungen 2016 und 2023 relativ stabil und beträgt etwa „2.500 Kfz/24 h”, erklärt das MOR in seinem Schreiben an den BA. Einen zu hohen Anteil an Ausweich- bzw. Durchgangsverkehr habe man nicht feststellen können. Aufgrund der Bedeutung der Volkartstraße als Geschäftsstraße mit hohem Wohnanteil solle außerdem die vorhandene Mischpark-Regelung nach Ansicht der Behörde grundsätzlich erhalten bleiben.
Eine Einbahnregelung könnte die Volkartstraße in Fahrtrichtung Westen teilweise entlasten, befindet das MOR zwar. Jedoch sei davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil des Verkehrsaufkommens tatsächlich „Quell- und Zielverkehr aus dem Gebiet” ist. Das hieße, dass parallel verlaufenden Straßen wie die Bothmer- und Ysenburgstraße mit Anbindung an die Nymphenburger Straße sowie vor allem die Frundsbergstraße in Folge der Einbahnregel in der Volkartstraße mit Mehrverkehr belastet werden könnten. Weder bestehe eine besondere Gefahrenlage noch ein auffälliges Unfallaufkommen, was eine Einbahnregelung rechtfertigen würde.
Dass die Anwohner und Geschäftstreibenden vor Ort eine Veränderung im Quartier wünschen, hält das MOR für „nachvollziehbar“. Die aktuell geltenden Vorgaben ließen eine Einbahnstraße zur Verbesserung der Straßenraumnutzung jedoch nicht zu. „Zudem liegen in den umliegenden Straßenzügen die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Erschließungssystems nicht vor.“
Auch den extra Mobilitätspunkt werde man aufgrund der zunächst begrenzten Anzahl nicht einrichten und verweist auf das nahegelegene Mobilitätsangebot am Rotkreuzplatz.