Die Bürgerversammlung im Münchner Süden hatte der Stadt empfohlen, das verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scootern zu beenden. Zudem regten die Bürger an, das Falschparken von Scootern mit 50 Euro zu bestrafen.
Diesen Wünschen könne entsprochen werden, teilte das städt. Mobilitätsreferat mit. Das sorgte für Verwunderung beim Bezirksausschuss (BA) im Münchner Süden, der keine der beiden Wünsche erfüllt sieht: Zum einen sehe man ja nach wie vor gefährdend zurückgelassene Scooter (auch die verpflichtenden Abstellfotos haben das Problem bislang nicht lösen können), zum anderen lässt der Bußgeldkatalog für rücksichtlose Scooter-Absteller nur ein Bußgeld von höchstens 30 Euro zu.
Dier Bußgeld-Empfehlung der Bürgerversammlung kann also schon aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden, korrigierte das Bürgergremium das Mobilitätsreferat. „Ich erwarte, dass eine Behörde sauber arbeitet und ihre Hausaufgaben macht”, tadelte BA-Vorsitzender Ludwig Weidinger. Wenn aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Bürgerwunsch nicht erfüllt werden könne, müsse man das den Bürgern eben auch sagen.