Der Bauherren-Schutzbund (BSB) warnt vor einer gefährlichen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt. So begegnen Verbrauchern beim Erwerb eines Eigenheims immer wieder sogenannte 'verdeckte Bauträgerverträge', die gezielt gesetzliche Schutzmechanismen umgehen und aus Sicht des Verbraucherschutzes ein erhebliches Risiko darstellen.
Beim klassischen Bauträgervertrag erwerben Immobilienkäufer ein neu zu errichtendes Haus und das Grundstück von einem einzigen Anbieter – dem Bauträger. Da beide Leistungen aus einer Hand stammen, greift die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die für den Käufer klare Schutzregelungen vorsieht. Dazu gehört, dass Zahlungen erst geleistet werden dürfen, wenn das Grundstück lastenfrei übertragen und eine Baugenehmigung erteilt wurde. Auch die Höhe der Abschlagszahlungen ist reguliert.
Bei einem „verdeckten Bauträgervertrag“ hingegen wird das einheitliche Vertragsverhältnis künstlich aufgespalten: Käufer schließen zwei getrennte Verträge, einen über das Grundstück (oft mit einem Verkäufer) und einen über die Bauleistung (meist mit einem angeblich unabhängigen Bauunternehmen). Beide Partner wirken in der Regel eng zusammen – wirtschaftlich handelt es sich meist weiterhin um einen Bauträger. Doch durch die Vertragskonstruktion soll der Anschein erweckt werden, es handle sich um zwei unabhängige Vorgänge. In der Folge greift die MaBV nicht und Verbraucher verlieren zentrale Schutzrechte.
Verbraucher, die auf solche Konstruktionen hereinfallen, sehen sich häufig mit überhöhten Abschlagsforderungen konfrontiert, die nicht an gesetzlichen Zahlungsplänen ausgerichtet sind. Zudem fehlt der Schutz vor verfrühten Zahlungen, etwa noch vor Vorliegen der Baugenehmigung. Wird die Umgehung der MaBV später juristisch festgestellt, droht sogar die Nichtigkeit beider Verträge. Im Fall einer Insolvenz des Bauträgers kann das für Immobilienkäufer einen Totalverlust bedeuten.